Aus- und Weiterbildung Lkw

Unter anderem Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung  betrifft alle Lkw-Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E unterwegs sind.

Hinweis: Eine Förderung über die ARGE ist möglich!